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BartlebyTeilnehmer
zu 1: ist ein KV anwendbar, ja oder nein. Wenn nein, dann keine Deckungsprüfung, alles abgedeckt. Wenn ja insoweit, dass der KV Lohn mit den bezahlten Überstunden das Gehalt auch abdeckt. Dem Arbeitnehmer ist in jedem Fall zu raten, Aufzeichnungen zu führen. Verfallsfrist drei Jahre. Am besten aber laufend dem Arbeitgeber Mehraufwände aufzeigen.
Überstundenzuschläge können herausgerechnet werden. Teiler verpflichtend 203.zu 2: Diäten rausrechnen? Ohne Aufzeichnungen, keine Befreiungen, oder? Ohne den Vertrag zu kennen, schwer etwas zu sagen. Wie das in die Rechnung oben einbeziehen. Da will ich das steh auf der Leitung nicht mit unsicheren Worten füttern. Bin gespannt was andere sagen.
BartlebyTeilnehmer1. Ja. BMD sehe ich da ein Konto Zukunftssicherung.
2. bis 300 frei, wie schon angedeutet, der Betrag darüber pflichtig (siehe oben, da sehe ich zwei Lohnarten, frei und pflichtig), der AN kann den Betrag darüber dann geltend machen Arbeitnehmerveranlagung bei den Sonderausgaben
BartlebyTeilnehmerWird schon geklärt sein denke ich, aber hier ist es gut zusammengefasst.
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=549371&DstID=678&titel=%C3%9Cberstunden-zuschl%C3%A4ge,bei,Pauschalvereinbarungen,&,All-in-Vertr%C3%A4gen
BartlebyTeilnehmerWürde ich auch so sehen.
BartlebyTeilnehmerLohnzettel wäre nicht schlecht, aber schaut ganz korrekt aus.
2011 wäre der Betrag ohne die SZ ohnehin über der Geringsfügigkeitsgrenze. Das rechne ich nun nicht nach, aber gefühlsmäßig über dieser Grenze auch mit den SZ.
Der Betrag für 2012 ist in Ordnung.
Betrag durch die Kalendertage, daraus einen Monat gemacht, dann dividiert durch 12 mal 5 mal 2 (UG und WG).
Keine Probleme also.B.
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