Zuverdienstgrenze Kinderbetreuungsgeld

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  • #65668
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen!

    Als Verdienst für die zuverdienstgrenze gilt ja die Lohnsteuer-Bemessung.

    Meiner MA steht die große PP zu, sie hat daher eine entsprechend verringerte LSt-Bem.

    Jetzt bin ich mir unsicher. ob ich wirklich mit diesem niedrigen Wert rechnen kann.

    Mit runden Zahlen veranschaulicht: „normale“ LSt-Bem.(also Brutto minus SV) 1.200,- bzw. LSt.-Bem. nach Abzug PP 1.000,-.

    Ist ihr Verdienst nun wirklich 1.000,-?

    Es ist nur dieses Detailproblem, das mich beschäftigt, sonst sollte ich soweit klar kommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Biggi

    #73683
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo biggi,

    ja, Pendlerpauschale = Werbungskosten (und die vermindern ja bekanntlich die EINKÜNFTE der Mitarbeiterin – und genau um diese Einkünfte geht es ja bei der Zuverdienstgrenze).

    LG

    #73684
    biggi
    Teilnehmer

    Lieber Roland!

    Danke für die Bestätigung. Jetzt kann ich die MA beruhigt ihren Urlaub nehmen lassen, bevor sie die Karenz beginnt. Sie wollte keinesfalls Probleme mit dem Kinderbetreuungsgeld.

    Da der Verdienst vom Oktober, wo der Mutterschutz aus ist, nicht zur Zuverdienstgrenze zählt, ist es jetzt sowieso nicht so knapp.

    Liebe Grüße

    Biggi

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