Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen!
Als Verdienst für die zuverdienstgrenze gilt ja die Lohnsteuer-Bemessung.
Meiner MA steht die große PP zu, sie hat daher eine entsprechend verringerte LSt-Bem.
Jetzt bin ich mir unsicher. ob ich wirklich mit diesem niedrigen Wert rechnen kann.
Mit runden Zahlen veranschaulicht: „normale“ LSt-Bem.(also Brutto minus SV) 1.200,- bzw. LSt.-Bem. nach Abzug PP 1.000,-.
Ist ihr Verdienst nun wirklich 1.000,-?
Es ist nur dieses Detailproblem, das mich beschäftigt, sonst sollte ich soweit klar kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Biggi