Zukunftssicherung

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  • #63991
    edith52
    Teilnehmer

    Das Modell Zukunftssicherung gem.§3Abs1 Z.15 lit a EStG ist nur dann SV- und Lst-frei, wenn es allen Mitarbeitern oder Gruppen von Dienstnehmern zusätzlich zum Gehalt/Lohn gewährt wird.
    Und hier meine Frage:
    Wie ist die Gruppe von Mitarbeitern zu definieren?
    Kann man unter einer Gruppe von Mitarbeitern alle vollversicherten Mitarbeiter verstehen?
    Eine andere Gruppe wäre dann die Gruppe der geringfügig beschäftigten Mitarbeiter?
    Ist diese Einteilung in Gruppen im Hinblick auf die freie Zukunftssicherung (€ 300,– pro Jahr und Dienstnehmer) möglich?

    #69856
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Edith!

    Das wäre meiner Meinung nach eine eindeutige Diskriminierung der geringfügig Beschäftigten.
    Und ich darf einen Geringfügigen / oder Teilzeitmitarbeiter nicht schlechter stellen als alle anderen MA (umgekehrt natürlich auch nicht).
    Somit für mich keine Gruppe im Sinne des Gesetzes.

    Eine solche Gruppe könnte z.B. sein:
    Alle Angestellte oder
    alle Arbeiter oder
    alle Schichtarbeiter oder
    alle Monteure,…

    Siehe dazu auch PV-Info Dez. 2006.

    LG

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