Wochengeld und Durchschnittsrechnung für MVK

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    Beiträge
  • #63692
    vwkjb1070
    Mitglied

    Liebe Forum-Teilnehmer,

    für die Dauer eines Anspruches auf Wopchengeld nach ASVG hat die Dienstnehmerin Anspruch auf Beitragsleistung durch den AG auf Basis einer fiktiven Bemessungsgrundlage in den letzten drei (vollen) Kalendermonaten

    Fallbeispiel:
    Eintritt am 15.1.08 > Freistellung nach § 3/3 MSchG am 19.3.08

    Wie wird der Durchschnitt berechnet: vom 15.1. bis 19.3. auf Tagebasis oder nur der (ganze) Februar

    Danke für die Information
    Wolfgang

    #69220
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Wolfgang!

    Für diesen Fall habe ich keine gesetzliche Regelung gefunden; vermute allerdings, dass nur volle Kalendermonate, in diesem Fall also der Februar, zu melden sind.
    Hast du schon bei deiner zuständigen GKK nachgefragt?

    LG

    #69224
    vwkjb1070
    Mitglied

    guten tag roland,

    die wgkk verweist auf den „bmsvg fragen-antworten-katalog“ idf 1.1.2008 / frage 80:
    siehe http://www.wgkk.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=221&p_id=5&p_menuid=59332&pub_id=69193

    in diesem fall wird eine hochrechnung vorgenommen, wodurch eine fiktive bemessungsgrundlage ermittelt wird

    lg
    wolfgang

    #69226
    Roland
    Teilnehmer

    Danke Wolfgang!

    LG

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