Werbungskosten/Pensionszeitennachkauf

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  • #64693
    usha
    Mitglied

    Weiß jemand, ob Pensionszeitennachkauf bei der laufenden Gehaltsverrechnung als Werbungskosten berücksichtigt werden können/müssen? Was ist hier üblich? Danke im voraus für die Antworten!

    #71421
    ingridB
    Teilnehmer

    Es handelt sich meiner Meinung nach um voll abzugsfähige Sonderausgaben (außerhalb der Topf-Sonderausgaben) die nur in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.
    Die Absetzung in einem einzigen Gehaltsmonat würde ja die Lohnsteuer sehr stark beeinträchtigen, was schon rein rechnerisch nicht richtig sein kann.
    Aber vl kann dir jemand genaue Angaben dazu machen.
    LG
    Ingrid

    #71422
    usha
    Mitglied

    Danke für die Antwort – das wäre auch meine Meinung.
    Wie ist es mit „Dienstzeiten-Nachkauf“? Wäre nicht logisch, dass auch hier die Stelle, die das Geld bekommt (z.B. die Pharmazeutische Gehaltskasse), eine Bestätigung/Abrechnung für das FA ausstellt, und nicht dass der Dienstgeber die abgezogenen und weitergeleiteten Beträge bei der Gehaltsverrechnung lohnsteurmindernd brücksichtigt? Darf es eigentlich der DG machen – denn er ist doch nur der „Vermittler“… (und behält das Geld nicht)
    LG,
    Usha

    #71423
    ingridB
    Teilnehmer

    Oje, ein Dienstzeitennachkauf sagt mir jetzt garnichts.
    Werden denn hier Pensionsbeiträge nachbezahlt?

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