vorzeitiger Mutterschutz

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    ckSabine
    Teilnehmer

    Liebes Forum-Tam!

    Habe wieder mal eine Frage:

    DN seit 29.3.2011 in vorz. Mutterschutz, letzter Arbeitstag 28.3.2011
    Eintritt: 15.3.2010
    Gehalt Februar 911,04

    Geburtsterim 3.9.2011
    Besch.Verbot vorher: ab 8.7.2011
    Besch.Verbot nachher: bis 28.10.2011

    Meine Frage: Ist die Bemessungsgrundlage für die MV in den folgenden Montaten richtig berechnet wenn DN vor Geburt nicht mehr arbeiten würde? Oder muss der SZ-Anteil hineingerechnet werden? Wenn ja wie?

    Lohnkonto März 2011
    Gehalt 28 KT 850,30
    BM MV 60,74

    Lohnkonto April bis September 2011
    BV MV 911,04

    Lohnkonto Oktober 2011
    BM MV 850,30

    ab 29.10.2011 ist DN in Karenz und es wird von Seitens des DG nichts mehr berechnet.

    Herzlichen Dank schon im Vorhinein für die Antwort.

    lg
    Sabine

    #72641
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Nein, das geht leider anders:

    Siehe dazu § 7 Abs. 4 BMSVG:

    (4) Für die Dauer eines Anspruchs auf Wochengeld nach dem ASVG hat die Arbeitnehmerin bei weiterhin aufrechtem Arbeitsverhältnis Anspruch auf eine Beitragsleistung durch den Arbeitgeber in Höhe von 1,53 vH einer fiktiven Bemessungsgrundlage in Höhe eines Monatsentgeltes, berechnet nach dem in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall der Mutterschaft (§ 120 Abs. 1 Z 3 ASVG) gebührenden Entgelt, einschließlich anteiliger Sonderzahlungen, es sei denn, diese sind für die Dauer des Wochengeldbezuges fortzuzahlen.

    Also bitte die 3 Monate Dezember 2010 bis Februar 2011 heranziehen (SZ nicht vergessen)!

    LG

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