Vorzeitige Auflösung-Lehrling

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahren von Kathrin.
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  • #63669
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Hätte da mal eine kleine Frage:
    ein Lehrling löst schriftlich sein Lehrverhältnis vor Ende der Lehrzeit. Der Grund ist Aufgabe des Lehrberufs (§15 (4) BAG). Dass die vorzeitige Auflösung rechtswirksam ist, ist mir klar.
    Aber: muss der Lehrling keine Fristen bei der Beendigung berücksichtigen?
    Ortner verweist lediglich auf den begründeten vorzeitigen Austritt und damit wäre der Tag der Auflösung der Tag der Übermittlung der schriftlichen Bestätigung der Auflösung. Oder lieg ich da falsch?

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    #69173
    Kathrin
    Teilnehmer

    Falls es jemanden interessiert:

    lt. Aussage der Wirtschaftskammer (Lehrlingsstelle) hat ein Lehrling KEINE Kündigungsfristen bei vorzeitiger Auflösung zu beachten. Das bedeutet: wenn alle anderen Voraussetzungen für eine rechtswirksame Lösung erfüllt sind, gilt der Tag der schriftlichen Übermittlung der vorzeitigen Auflösung als Abmeldungsdatum.

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