Vollübertritt aus Abfertigung ALT

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  • #65549
    berta
    Teilnehmer

    Liebe Forumsgemeinde!

    Ein Mitarbeiter, der noch im System ALT ist, kommt jetzt auf den DG zu und ersucht um den Umstieg (Vollübertritt) ins System NEU.
    Ich dachte eigentlich, dass dies nach all den Jahren sowieso kein Thema mehr ist und habe mich seit langem nicht mehr damit beschäftigt – muss ich ehrlich zugeben.
    Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob der DG dem zustimmen muss oder aus div. Gründen diesen Wunsch auch abschlagen kann und es somit zu keiner Änderung kommt. Es müsste hier ja eine Übertrittserklärung mit div. Vereinbarungen (Höhe des zu übertragenden Betrages,….) usw. kommen und daher kann ich mir vorstellen, dass sich hier beide einig sein müssten.
    Es gibt natürlich einige Argumente dafür und dagegen, aber vom Grundsatz her will der DG dies nicht.

    Kann mir hierzu jemand diese Frage beantworten – ohne dass ich hier jetzt lange nachlesen muss? Alleine die Argumentation dem DN gegeünber ist ohnehin schon aufwändig genug.

    Ich danke für eure Antworten!

    #73404
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Berta!

    Siehe § 46 Abs. 3 BMSVG.
    Es ist eine Vereinbarung notwendig!

    LG

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