Vergleichszahlung Austritt 2008 –

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  • #64347
    Christian1973
    Teilnehmer

    S.g. Forums Mitglieder!

    Ich stehe vor folgenden Problem:

    Muss einen Austritt 2008 aufgrund einer Klagsschrift eine freiwillige Abfertigung in Form einer Vergleichzahlung von Brutto 3.500,– nachzahlen. Habe keine ursprünglichen Forderungssummen zur Verfügung.
    Erfolgt die Steuerberechnung mit 6 % oder in tabellarischer Form? (Infoquelle?)
    Erfolgt ein SV Abzug (bzw. ev. Weiterversicherung?) (Infoquelle?)

    Herzlichen Dank für Eure Antwort!

    LG
    Christian1973

    #71607
    Gerhartl
    Teilnehmer

    Frewillige Abfertigungen sind mit 6 % zu versteuern, soweit sie (zusammen mit anderen sonstigen Bezügen) ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate nicht übersteigen (§ 67 Abs 6 EStG).

    Abfergtigungen zählen nicht zum Entgeltbegriff des ASVG (§ 49 Abs 3 Z 7 ASVG), bewirken daher keine Verlängerung der Pflichtversicherung.

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