Vergleichsabrechnung!

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  • #63929
    ecoadvice
    Teilnehmer

    Sehr geehrte Foremsuser!

    Wir haben den Fall eine DN wurde von uns am 17.3.2008 durch Entlassung abgemeldet und bereits mit allen Ansprüchen (Gehalt, UZ,WR,UEL,10 Mehrstunden und Einmalzahlung Metallgewerbe) abgerechnet.
    Der Dienstgeber hat jedoch nicht den ganzen Nettobetrag überwiesen, sondern vorab einen Acontobetrag an die Dienstnehmerin überwiesen.
    Die Dienstnehmerin hat gegen die Entlassung berufen und jetzt im Oktober wurde ein Bedingter Vergleich abgeschlossen.
    Dieser Vergleich enthält auch bereits abgerechnete Bezüge, wie ist nun abrechnungstechnisch vorzugehen?!

    Die Entlassung wurde in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt, sodass die Dienstnehmer die gesetzliche Abfertigung erhält und noch einen Rest von 30,5 Mehrstunden wurden der Dienstnehmerin im Vergleich zugesagt.
    Die Abfertigung ist mit 6 % Lohnsteuer zu versteuern; und die restlichen Mehrstunden (30,5)inkl. Zuschlag wären 1/5 steuerfrei u. 4/5 steuerpflichtig lohnsteuermäßig zu berücksichtigen!
    Oder ist durch den abgeschlossenen Vergleich die komplette Märzabrechnung herauszunehmen und neu nach dem Vergleich lohnsteuerlich (1/5frei u.4/5 pfl.) und SV mäßig abzurechnen! Punkto SV-Beitrags sind keine Besonderheiten zu beachten!?
    Weiters wurde im Vergleich festgelegt, dass der Dientnehmerin die halben Pauschalgebühren/Kostenbeitrag zu ersetzen ist; wie sind diese Gerichtgebühren in der Abrechnung zu berücksichtigen (SV u. LSt).
    Im Vergleich ist jedoch die kollektivvertragliche Einmalzahlung nicht enthalten, ist diese nun vom Dienstgeber nicht zu bezahlen!

    Jedoch ist die Hauptfrage ob die Märzabrechnung aufgrund des Vergleiches komplett neu durchzuführen ist mit Sv normal, LSt 1/5 frei u. 4/5 pfl.! Da der Vergleich den Haupteil bereits abgerechneter Bezüge enthält, nur der Dienstgeber hat der Dienstnehmerin ein Aconto bezahlt und nicht die gesamte Endabrechnung im März 08!
    Durch den Vergleich erhält die DN nun die gesetzliche Abfertigung und restliche Mehrstunden nachbezahlt ->sind nur die Mehrstunden LSt-mäßig 1/5 frei u. 4/5 pfl. zu versteueren, die Abfertigung mit 6 % LSt ist klar.

    Bitte um eine Antwort Ihrerseits!

    Danke im voraus für Ihre/Eure HIlfe

    mfg
    lv eco

    #69731
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo eco!

    Ich hab’s mir ehrlich gesagt gedacht, dass hier keine Antwort reingestellt wird.
    Solche Fälle wohl doch zu kompliziert für ein Forum und ich sehe hier die große Gefahr, dass durch eine ev. Fehleinschätzung ein Schaden angerichtet werden kann.
    Daher empfehle ich für so einen Fall eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

    LG

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