Valorisierung der MV-Bemessung

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  • #63966
    vwkjb1070
    Mitglied

    liebe forenteilnehmer

    muß die bemessungsgrundlage für die mv mit der kv-erhöhung valorisiert werden ?

    beispiel:
    die schwangere wird im september 2008 bis zum beginn der schutzfrist mitte november freigestellt, die schutzfrist endet anfang märz 2009.

    im jänner ist eine kv-erhöhung zu erwarten.

    muß ab jänner 2009 die bemessung für die mv angehoben werden?

    danke für eure unterstützung

    lg
    wolfgang

    #69757
    Roland
    Teilnehmer

    Halllo Wolfgang!

    Nach meiner Auffassung nicht.
    Denn § 7 Abs. 4 BMSVG lautet:

    Für die Dauer eines Anspruchs auf Wochengeld nach dem ASVG hat die Arbeitnehmerin bei weiterhin aufrechtem Arbeitsverhältnis Anspruch auf eine Beitragsleistung durch den Arbeitgeber in Höhe von 1,53 vH einer fiktiven Bemessungsgrundlage in Höhe eines Monatsentgeltes, berechnet nach dem in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall der Mutterschaft (§ 120 Abs 1 Z 3 ASVG) gebührenden Entgelt, einschließlich anteiliger Sonderzahlungen, es sei denn, diese sind für die Dauer des Wochengeldbezuges fortzuzahlen.

    LG

    #69761
    vwkjb1070
    Mitglied

    Danke

    Schönen Tag
    Wolfgang

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