Urlaubsvereinbarung – Erfordernis der Jobsuche???

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  • #62733
    Clara
    Teilnehmer

    Und noch ein ähnlicher Fall beschäftigt mich gerade:

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben bereits Urlaubskonsum vereinbart, und zwar für den kompletten August.
    Der Arbeitgeber hat nun die Kündigung per Ende August ausgesprochen.
    Hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Urlaubsvereinbarung zu stornieren? Insbesondere mit dem Argument, dass infolge der Kündigung der Urlaub nun keine Erholungswirkung hätte, weil der Arbeitnehmer sich in dieser Zeit nun einen neuen Job suchen muss?

    Wie würdet Ihr das sehen?????

    Schöne Grüße,
    Clara

    #67110
    Chris
    Teilnehmer

    Hallo,
    also aus dem Bauch heraus würde ich sagen er kann von der Urlaubsvereinbarung zurücktreten zumal dies ja nun wirklich keinen Erholungsurlaub darstellt. 🙁
    Wer von uns hätte Erholung, wenn er wüßte nach seinem Urlaub ist er arbeitslos 😕

    Zumal man auf jeden Fall – meiner Meinung nach – die Postensuchtage miteinbeziehen muß.
    Es wäre vielleicht am besten man würde mit dem DN sprechen, was er möchte……..

    LG Chris

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