Urlaubsersatzleistung – Wechsel Teilzeit auf Vollzeit

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    Beiträge
  • #62539
    seymoore
    Mitglied

    Wenn ein Dienstnehmer von Teilzeit auf Vollzeit wechselt und scheidet dann aus dem Unternehmen aus, ist doch das Aktualitätsprinzip anzuwenden und die Ersatzleistung wird vom letzten Verdienst berechnet oder lieg ich da falsch?

    #66570
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bibs!

    Das ist korrekt.
    Basis ist das monatliche Entgelt, und das ist bei Teilzeit natürlich niedriger (Pech für den AN).

    Umgekehrt gewinnt der AN, wenn er von Teil- auf Vollzeit umsteigt.
    Die Urlaubstage bleiben dieselben, nur sind sie dann ‚mehr wert‘.

    LG

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