Urlaubsersatzleistung nach Mutterschutz

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  • #62811
    Dani S.
    Teilnehmer

    Liebe Forumgemeinde,

    ich hätte wieder mal einen (zumindest für mich) verzwickten Fall:

    Eine Dienstnehmerin teilt vor Ende Mutterschutz (16.03.06 – 13.09.06) mit, daß Sie nicht mehr kommt und will ihren Resturlaub ausbezahlt.

    Nun meine Frage: normalerweise melde ich Sie mit Ende Entgeltanspruch am 15.03.06 und Ende Beschäftigungsverhältnis am 13.09.06 ab. Wann habe ich aber jetzt Ende Entgeltanspruch? Sie hat noch 32 Urlaubstage offen.

    Ich freue mich schon auf Eure Antworten.

    Dani

    #67281
    andrea78
    Teilnehmer

    Guten Morgen Dani,

    ich hatte erst 2x so einen Fall. Aber in beiden Fällen wurde mir von der SGKK empfohlen, einfach die Dienstnehmerin nach dem Mutterschutz (14.09.2006) wieder anzumelden, dann die Urlaubstage abzurechnen und dann wieder eine Abmeldung durchzuführen. Dies habe ich aber nie über ELDA gemacht, sondern händische Meldungen, welche ich der betreffenden Person bei der SGKK gefaxt habe, da dies irgendwie gesondert bei denen einzugeben ist. Mein letzter solcher Fall ist aber sicher schon 2 Jahre her, vielleicht funktioniert das ja jetzt schon viel einfacher?!?

    Liebe Grüße
    Andrea

    #67284
    svnu
    Mitglied

    wurde mit bei der Sgkk auch mal mitgeteilt, der Hauptverband meint, das sei ein Blödsinn (wörtl.):
    Sobald die DN bekanntgibt, dass sie nicht mehr kommt, anmelden, UEL verrechnen (Arbeitsrechtl Ende Eintr.-Tag) und Ende Pflichtvers. ganz „normal“ wie sonst auch bei UEL abrechnen.
    Klingt ein wenig russisch, und mich wundert eigentlich die Einfachheit (seitens der GKK) dieser Lösung, aber so gehört es.
    Ich hatte mir ein paar Monate zuvor eine Menge Arbeit mit der Aufrollung und Abrechnung der DN in Sbg. gemacht, das war ein Wahnsinn!Hab mich echt geärgert und dem Hauptverband auch mitgeteilt, dass ich dort eine ganz andere Auskunft erhalten habe. (wobei mir die sbg-Erklärung ein wenig logischer erschien, gem. den „normalen“ Abläufen bei Konsum vor Karenz, aber ich nehme das, was ich als Auskunft der betr. Ämter erhalte.)

    LG
    PS nicht irre machen lassen…..

    #67285
    svnu
    Mitglied

    aaach…sorry!
    Hab übersehen-sie hat ja EH IM Mutterschutz bekanntgegeben, dass sie nicht mehr kommt…. na dann im Anhang an den Mutterschutz, ganz klar. So gehts ja (wie o. erw.) auch normalerweise mit Urlaubsverbraucht vor Karenz, auch mit Wiederanmeldung – Urlaub verschiebt Kinderbetreuungsgeld (bzw Karenz)

    naja-aber dann hast gleich die Lösung für den Extremfall, wenn sie eben mittendrin mitteilt, dass sie nicht mehr kommt. auch was wert ;)))

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