Urlaubsersatzleistung bei Austritt nach Ruhephase ATZ

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Urlaubsersatzleistung bei Austritt nach Ruhephase ATZ

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #63560
    bianca18
    Teilnehmer

    Hallo,
    eine Mitarbeiterin ist vor Antritt der Ruhephase krank geworden und konnte ihren Urlaub nicht mehr konsumieren. Jetzt tritt sie aus und es sind noch ein paar Tage UEL auszuzahlen. Welche Grundlage nehme ich zur Berechnung?? 100% od. Teilzeit%satz?
    Danke, lg Bianca.

    #68937
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bianca!

    Die ErUE ist arbeitsrechtlich auf Basis des Teilzeitentgelts inkl. Lohnausgleich zu ermitteln (siehe dazu auch OGH 4.5.2005, 8 ObS 4/05d).
    (Großer Ortner, Seite 690, Stand 1.1.2007).

    LG

    #68944
    bianca18
    Teilnehmer

    Hallo Roland,
    herzlichen Dank für die Info. 😀

    #68949
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bianca!

    Sehr gern geschehen.

    LG

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.