Urlaubsersatzleistung

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  • #65441
    Isi
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    ich habe ein Problem bei einem DN der normalerweise ende August in Pension geht! Er hat aber noch 90 Urlaubstage offen! Der DN meint er kann diese Tage nicht verbrauchen und möchte es als Urlaubsablöse ausbezahlt bekommen? Kann eine Urlaubsablöse auch einige Monate vor Pensionsantritt abgerechnet werden obwohl es ja eigentlich Verboten ist, hat jemand diesbezüglich Erfahrung mit der GKK gehabt? Bitte um Hilfe!!!!

    LG
    Isi

    #73236
    Mathias
    Teilnehmer

    Wenn bei Auszahlung der Urlaubsablöse das Ende des Dienstverhältnisses schon feststeht, wird das sicher bei einer GPLA als Umgehung angesehen und die Abgaben für die UEL nachgefordert. Wenn der DN in die normale Alterspension geht, sollte die Abrechnung als UEL unproblematisch sein.

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