Urlaubsersatzleistung

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  • #63179
    andrea78
    Teilnehmer

    Liebe Forumteilnehmer!

    Ich rechne seit ich denken kann die Urlaubsersatzleistung gemäß dem Buch Personalverrechnung in der Praxis ab. – nämlich siehe S. 631 Bruchteile von Urlaubstagen sind kaufmännisch auf- bzw. abzurunden.

    Die Arbeiterkammer sagt nun es sei immer aufzurunden. Die Arbeiterkammer würde notfalls auch die EL ohne Rundung akzeptieren. (auf die Dezimale genau) Das ist mir auch bekannt, dass man das so rechnet…

    Aber weiß nicht jemand ein Schriftstück/Gesetz, dass mir hilft meinen Dickschädel wegen der kaufmännischen Rundung durchzusetzen? ❓

    Lg Andrea 🙄

    #68077
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Andrea!

    Wenn der Dienstnehmer den Urlaub in ganzen Tagen konsumiert, ist dieser aufzurunden.

    Bei Auszahlung gibt es (ASG Wien 20.8.2002, 13CGga/105/02h)zwei Rechtsmeinungen kfm. runden oder genau auszahlen.

    Dreh´ den Spieß um: Die Arbeiterkammer soll Dir sagen warum man aufrunden soll. 😉

    #68082
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Martin,

    danke für deine Antwort. Habe probiert diese Urteil über http://www.ris.bka.gv.at zu suchen. Finde es leider nicht. Muß ich da wo anders suchen oder wo findest du das? Das wäre ja so schön wenn ich das hätte! *vorfreude* 😀

    Vielen lieben Dank für deine Hilfe,
    lg Andrea

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