Urlaubsanspruch bei schwankenden Arbeitstagen

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  • #63369
    Pabi
    Teilnehmer

    Hallo,
    brauche dringend Hilfe!
    Bei uns wird der Urlaub in Stunden abgerechnet. Wir haben aber Dienstnehmer, welche nach einem Dienstplan, welcher schwankende Arbeitstage und natürlich schwankende Arbeitszeiten pro Tag haben. Generell haben wir für die Abrechnung der Stunden einen Durchrechnungszeitraum von 3 Monaten.
    Unser KV sieht eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden vor.
    Der Anspruch errechnet sich pro Jahr wie folgt: 38,5 x 5 Wochen = 192,5 Stunden Urlaubsanspruch pro Jahr.
    Für die Berechnung des Urlaubsentgeltes gilt: als wenn er gearbeitet hätte
    Wieviel Stunden buche ich aber vom Urlaubskonto ab? Die Stunden lt. Plan (als wenn er gearbeitet hätte) – dies erscheint mir nicht korrekt, da wenn er z.B. immer dann Urlaub nimmt, wo er viel eingeteilt gewesen wäre, dann bekommt er eigentlich zuwenig Urlaub – da der Anspruch von 38,5 ausgeht – die Abbuchung aber (wie in diesem Fall) von den eingeteilten Stunden ausgeht.
    Hoffe, habe alles verständlich erklärt und jemand kann mir helfen
    lg
    Albine

    #68520
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Albine!

    Da der Urlaubskonsum einverständlich zwischen DN und DG vereinbart weden muß, ist folgende Lösung denkbar:

    Der Urlaubsanspruch beträgt 5 Wochen pro Jahr.
    Konsumiert wird nur in ganzen Wochen. So werden die Schwankungen bei den einzelnen Tagen ausgeglichen.

    Weiters: Den Urlaubsanspruch in Stunden berechnen. Dies wird aber selten gemacht.

    #68542
    Pabi
    Teilnehmer

    Hallo Martin,
    Tatsache ist, dass bei uns der Urlaub in Stunden berechnet wird.
    Es ist sogar der Konsum von einzelnen Urlaubsstunden erlaubt.

    Wie wäre es, wenn der Urlaub nur in Tagen bzw. halben Tagen konsumierbar ist, und die Anzahl der ausfallenden Arbeitstage genommen wird. Dann stellt sich aber die Sinnhaftigkeit der Urlaubsberechnung in Stunden in Frage.
    Aus deiner Antwort sehe ich, dass auch du keine Lösung anbieten kannst.
    Schade.
    lg
    Albine

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