Urlaub ausbezahlen

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  • #64477

    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand helfen. Ich hab über die Zeit sehr viel Resturlaub angesammelt den ich nun ausbezahlt bekommen soll. (Kollektivvertrag für Handelsangestellte)
    Meine Fragen:

    1.) Bekomme ich den aliquoten Teil für Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch ausbezahlt?

    2.) Ist es steuerlich günstiger einen Teil im Jahr 2009 und einen Teil im Jahr 2010 auszahlen zu lassen?

    Hoffe es kann mir jemand helfen. Danke

    W.S.

    #70896
    Martin
    Teilnehmer

    hallo wilhelm!

    die urlaubsablöse ist lohnsteuerlich ein sonstiger bezug. d.h. du solltest mit deinem lohnverrechner sprechen, wie hoch dein nicht ausgenütztes jahressechstel in diesem jahr ist.

    weitere möglichkeit ist für dich in zukunft urlaub abzubauen und in gleichem maß überstunden zu sammeln. die überstunden erhöhen das lohnsteuer-jahressechstel, – die urlaubsablöse verbraucht das J/tel.

    dies solltest du mit deinem lohnverrechner und geschäftsführer durchsprechen, da die unterschiedlichen lösungen andere auswirkungen haben
    1. dein netto
    2. die gesamtkosten für den dienstgeber

    da die urlaubsablöse eigentlich nicht erlaubt ist, solltest du noch nach konsequenzen bei der sozialversicherung fragen. insbesonders falls du unter der sv-höchstbemessungsgrundlage verdienst.

    #70903

    Wenn ich jetzt Überstunden sammle und die dann ausbezahlt bekomme, müsste sich ja eigentlich das Jahressechstel (also Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ebenfalls erhöhen. Und zwar um 1/6 der ausbezahlten Überstunden, oder liege ich da falsch?

    Beim letzten Mal jedenfalls habe ich im April Überstunden ausbezahlt bekommen. Das Urlaubsgeld im Juni hat sich aber nicht erhöht.

    Kurz: Weißt du was die ideale Lösung wäre bezüglich auf mein netto?

    #70907
    Martin
    Teilnehmer

    servus!

    das urlaubs- und weihnachtsgeld erhöht sich im Kollektivvertrag Handel nicht durch Überstunden.
    sehr wohl das jahressechstel.
    im dezember solltest du das nicht ausgenützte jahressechstel betrachten und in dieser höhe eine urlaubsablöse auszahlen.

    andere möglichkeiten sind noch weniger legal:
    umwandlung von urlaubstagen in überstunden – für jahressechstel
    und ein 6tel davon als urlaubsablöse.

    #70910

    ich bin kein Personalverrechner, deshalb mal eine dumme Frage: Was ist ein „nicht ausgenutztes Jahressechstel“?

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