Urlaub

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  • #62344
    Anonymous
    Teilnehmer

    Ein Masseur in NÖ mit dem KV ABGB, arbeitet 3 Wochen von Mo-Fr und 3 Wochen Mo-Sa. Jetzt meine Frage, wieviel Urlaubsanspruch steht dem DN zu, wenn er sowohl eine 5 Tage/Woche als auch eine 6 Tage/Woche hat?

    lg Tamara

    #66214
    Anonymous
    Teilnehmer

    Liebe Tamara!

    Das Urlaubsgesetz spricht von 5 Wochen/30 Werktagen/Jahr.
    (Außer bei langer Betriebszugehörigkeit, Vordienstzeiten… kann der Urlaub auch 6 Wochen sein.)
    Wenn Du aber den Urlaub in Arbeitstagen verwaltetst dann hätte der DN bei einer 5 Tage Woche 25 Arbeitstage und bei einer 6 Tage Woche 30 Arbeitstage pro Jahr. (Wenn nicht
    Wenn nun Dein DN ein Arbeitszeitmodell mit jeweils zu gleichen Teilen eine 5 und 6 Tage Woche hat, dann 25+30 /2 = 27,5 Urlaubstage. Da man keine halben Tage konsumieren kann, sind diese aufzurunden oder mit ins nächste Urlaubsjahr zu nehmen.

    LG
    Martin

    P.S. Lies Dir den § 2 Urlaubsgesetz unter „Rechtsquellen“ durch.

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