Hallo alle miteinander!
Ich habe viele Dienstnehmer mit All-In Verträgen. In den Verträgen wird keine genaue Überstundenanzahl vereinbart.
Um unseren Mitarbeitern die 10 steuerfreien Überstundenzuschläge gewähren zu können, benötigen wir Arbeitszeitaufzeichnungen, welche es nicht bei allen Mitarbeitern gibt.
Kann ich bei den fehlenden Stundenlisten 20 Überstunden als Durchschnittwert ansetzen und den ÜSt Grundlohn damit herausrechnen?
Wenn ich dann Stundenlisten bekomme, in denen nur 15 Überstunden aufgelistet sind, darf ich dann trotzdem mit 20 ÜSt als Durchschnitt rechnen oder muss ich 15 Stunden nehmen?
Tut mir leid, ich hatte so ein Problem bisher nicht.
Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe.
Danke und liebe Grüße
Martina1983