Überstunden § 68/1

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    Beiträge
  • #65403
    the brain
    Mitglied

    Hallo,

    ich habe folgende Frage, wo wir uns intern nicht ganz einig sind.
    Ein Mitarbeiter hat Schicht von 14 bis 22 Uhr. Er macht anschließend bis 23 Uhr eine Überstunde.

    Ist der Zuschlag für diese eine Stunde dazu nach § 68/1 abzurechnen
    – da ja mindestens 3 zusammenhängende Stunden nach 19 Uhr gearbeitet wurden
    oder
    ist der Zuschlag für diese eine Stunde NICHT nach § 68/1 abzurechnen
    – da ja keine 3 zusammenhängenden Überstunden geleistet wurden

    Wo im § 68/1 kann man das dann nachlesen?

    Danke
    lg
    hubert k.

    #73180
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Hubert!

    Eindeutig eine 68/1-Überstunde.

    Siehe § 68 Abs. 6 EStG:

    (6) Als Nachtarbeit gelten zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die auf Grund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden müssen. Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum auf Grund der Beschaffenheit ihrer Arbeit überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag gemäß Abs. 1 um 50%.

    LG

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