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- Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 14 Jahren, 2 Monaten von
Roland aktualisiert.
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26. Januar 2012 um 13:39 Uhr #65365
Daniela
TeilnehmerHallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wieder mal bräuchte ich eure Hilfe.
Ich habe Mitarbeiter die eine Trinkgeldpauschale lt. KV erhalten. Es wird bei der Abrechnung nicht das tatsächlich erhaltene Trinkgeld berücksichtigt, es gibt im KV nur eben diese Pauschale da angenommen wird, d.man im Bereich der Masseure Trinkgelder bekommt.
Ich habe im Ortner nicht wirklich was zum Thema „Trinkgeldpauschale“ gefunden.
Kann mir bitte jemand helfen und mir sagen wo ich Infos zu dem Thema Abgabenbehandlung von Trinkeldpauschalen finde oder kann mir jemand sagen wie diese Pauschalen abgabenrechtlich zu behandeln sind.
Für Hilfe bin ich euch dankbar.
lg
ani27. Januar 2012 um 8:43 Uhr #73080Roland
TeilnehmerHallo Dani!
Spannend!
Ich hätte mir jetzt diesen KV „gedownloadet“ und habe leider die TKP nicht gefunden.
Könntest du mir beschreiben, welcher KV es exakt ist bzw. den Punkt mit der TKP hier reinkopieren?Weil die TKP kommt ja eigentlich NICHT aus dem Arbeitsrecht, sondern ist normal ein rein sozialversicherungsrelevanter Begriff –> die TKP erhöht die SV-Bemessungsgrundlage.
LG
27. Januar 2012 um 9:08 Uhr #73085Daniela
TeilnehmerGuten Morgen Roland,
erstmals danke für deine Antwort.
Es geht um KV Fusspfleger,Kosmetiker u. Masseure. Ich hab die Infos auf der wko Seite gefunden. Da stehen auch die Trinkgeldpauschalen.
Es stimmt, d. die Trinkgeldpauschale die SV Bemessung erhöht. Mir geht es im speziellen aber darum wie ich meine Lohnart anlegen muss.
SV pflichtig ist ok, aber wie ist das in der Lst.
Wir haben diese Pauschalen bei Masseuren und im Gastgewerbe. Meine Vorgängering hat einmal die Pauschale: Lst lfd, SV lfd angelegt und im anderen Fall in der Lst nicht berücksichtig und nur SV lfd angehackt.
Ich bin jetzt ziemlich unsicher wie es richtig ist. Auf den Lohnzetteln hab ich es jetzt so, d.in einem Fall diese Trinkgeldpauschale in die Bemessungsgrundlage Lst reingenommen ist und im anderen Fall nicht.
Ich hoffe, d.d.jetzt nicht zu verwirrend ist und du weißt was ich meine.
Danke
lg
Dani27. Januar 2012 um 9:23 Uhr #73087Roland
TeilnehmerHallo Daniela!
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Es steht nur auf der Homepage und eh nicht direkt im KV drin?
Dann wäre nämlich alles klar:
TKP = sv-pflichtig, aber lohnsteuer-, DB-, DZ- und kommunalsteuerfrei!LG
27. Januar 2012 um 9:49 Uhr #73088Daniela
TeilnehmerDanke Roland!
dann muss ich meine Lohnart dahingehend korrigieren, d. ich nur SV pflichtig anhacke und die Hackerl bei der Lst usw. rausnehme!
schönen Tag noch
lg
Dani27. Januar 2012 um 9:55 Uhr #73089Roland
TeilnehmerGenau Daniela!
Hab‘ ich gern gemacht.
LG
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