Text in Vormerkung

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahren von Daniela.
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  • #65405
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo liebes PV Info Forum Team,
    hätte da eine Frage zu einer Gehaltsverpfändungvormerkung.
    In dem Schreiben der Bank steht: „Die verpfändeten Beträge sind jedoch von Ihnen einzubehalten, wenn andere Ansprüche auf diese Bezüge geltend gemacht werden, oder wir dies von Ihnen verlangen.“
    Von der Bank bekam ich die Info, sollte jemand nach der Bank vorgemerkt sein u. diese 2. Vormerkung würde zur Exekution kommen, müsste ich den zu exekutierenden Betrag vom Arbeitnehmer einbehalten und bei der Bank (an 1.Stelle vorgemerkt) nachfragen ob ich den Betrag zur Begleichung der Exekution verwenden darf.
    Frage an Euch: kennt ihr das auch so? Ich hatte so einen Fall noch nicht.
    Danke für eure Hilfe
    lg
    Danie

    #73183
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Nein, das darf die Bank schlicht und ergreifend nicht verlangen.
    Du hast auch keine Verpflichtung, die Bank zu informieren (außer ihr habt euch vertraglich dazu verpflichtet), wenn ein nachrangiger Gläubiger zum Zug kommt.

    Zu Gunsten der Bank wird erst einbehalten, wenn (u.A.) z.B. ein Verwertungsanspruch bei dir einlangt.

    LG

    #73198
    Daniela
    Teilnehmer

    Danke Roland!
    lg
    Dani

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