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  • #62712
    Manu
    Teilnehmer

    Hallo kann mir jemand bezüglich dem Fachwissenstest helfen, der auf dieser Homepage ist? Eine Testfrage hat mich nämlich sehr verwirrt.
    Im Test heißt es:
    Gebührt Urlaubsersatzleistung, verlängert sich die Pflichtversicherung um die Zahl der noch offenen und mit der Urlaubsersatzleistung abgegoltenen Urlaubstage.
    Gehört da RICHTIG, FALSCH oder WEISS NICHT angekreuzt?
    Ich finde nämlich, dass die Aussage weder richtig noch falsch ist. Im Personalverrechnungskurs habe ich gelernt, dass man die Urlaubstage (Arbeitstage) auf Kalendertage umrechnen muss.
    Gilt das nicht mehr? Habe ich was übersehen? Stehe ich auf der Leitung oder ist da im Test ein Fehler?
    Manu

    #67009
    Kuecken
    Teilnehmer

    Hallo Manu!

    Da gehört „RICHTIG“ angekreuzt – „Weiß nicht“ wäre eine Alternative die allerdings keine Punkte bringt 😉

    Zum einen gebührt eine Urlaubsersatzleistung für offenen Urlaub des laufenden Urlaubsjahrs (vorausgesetz der DN tritt nicht unberechtigt vorzeitig aus). Zum anderen muss man ermitteln wieviel Urlaubstage aliquot zustehen und wieviel davon schon verbraucht wurden. Die Differenz entspricht den Urlaubstagen für die Ersatzleistung gebührt.

    Angenommen es sind 4 Tage und das Ende des Dienstverhältnisses ist am 30. Juni dann verlängert sich die Pflichtversicherung um 4 Tage. Also bis zum 4. Juli. Man könnte also sagen: Die Pflichtversicherung verlängert sich um die Zahl der noch offenen (mit der Urlaubsersatzleistung abgegoltenen) Urlaubstage.

    LG Nika

    #67011
    Manu
    Teilnehmer

    Hallo Nika,
    die Antwort RICHTIG ist aber falsch, wenn der offene Urlaub zum Beispiel sechs Arbeitstage beträgt. Denn dann muss man ja auf Kalendertage umrechnen, sprich zwei Tage dazuzählen (bei 5-Tage-Woche).
    In diesem Fall verlängert sich die Pflichtversicherung also nicht um die Zahl der noch offenen und mit der Urlaubsersatzleistung abgegoltenen Urlaubstage, sondern noch um zwei weitere Tage (also insgesamt acht Tage).
    Oder???
    Manu

    #67014
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Manu!

    Dein letztes Statement ist völlig korrekt.

    Manchmal ist bei diesen Tests die Fragestellung nicht so eindeutig, und man bekommt einen „Fehler“ aufgebrummt, obwohl es ja keiner ist.

    LG

    #67015
    Kuecken
    Teilnehmer

    Hallo Manu!

    Als kleine Hilfe: stells dir einfach so vor wie es wäre wenn der DN den Urlaub natural konsumieren würde. Wenn er bei einer 5 Tage Woche wie in deinem Beispiel 6 Urlaubstage in Folge konsumieren würde wie lang ist er dann wirklich weg? 8 Tage (jaja ich weiß wenn der erste Urlaubstag ein Freitag wäre wärens sogar 10 😆 ) und genau darauf hat er auch SV-rechtlichen Anspruch – wär doch unfair wenn er nur auf Grund der Beendigung des Dienstverhältnisses plötzlich die Urlaubstage auch aufs Wochenende oder für Feiertage angerechnet bekäme.

    Und in die Berechnung der Ersatzleistung ist das insofern eingebaut weil du die Ersatzleistung nicht nach Werktagen oder Arbeitstagen auch nicht nach Kalendertagen berechnest sondern eben nach Urlaubstagen [Divisor = 26 bzw. 22 (bei einer 5-Tage Woche)].

    Da hat ausnahmsweise mal jemand sozial gedacht 😉

    Liebe Grüße und ein hoffentlich sonniges Wochenende wünscht
    Nika

    #67018
    Manu
    Teilnehmer

    Hallo Nika,
    danke für die „Vorstellungshilfe“ 😀
    Es ist aber, so wie Roland sagt, doch trotzdem so, dass die Testaussage nicht eindeutig ist und man dann beim Lösen einen „Fehler“ aufgebrummt bekommt, obwohl es ja keiner ist.
    Liebe Grüße,
    Manu

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