Teilzeit Mehrstundenpauschale

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  • #64946
    ckSabine
    Teilnehmer

    Hallo

    ich brauche wider mal Eure Hilfe.

    Habe einen Teilzeitmitarbeiter mit 20 WS. Es wird jetzt angedacht eine Mehrstundenpauschale für 15 Mehrstunden + 25% Zuschlage zu geben. Es würden dann keine Mehrstunden mehr ausbezahlt werden. D.h. wenn er in einem Monat 18 Mehrstunden macht und in dem darauf folgenden Monat nur 5 dann ist das duch die Mehrstundenpauschale abgedeckt. Also ein All-in-Vertrag.

    Meine Frage 1: Kann ich überhaupt eine Mehrstundenpauschale geben oder muss der Mitarbeiter um Stunden hinaufgesetzt werden?

    Frage 2: Wenn ja, kann ich die Mehrstundenpauchale mit § 68/2 frei ESTG geben?

    Keinen KV nur Betriebsvereinbarung, wo die Mehrstunden mit Zuschlag 25% nicht geregelt sind, denn das wurde erst ab 2008 beschlossen und Betriebsvereinbarung ist „älter“.

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

    #72078
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Sabine,

    natürlich sind auch bei Teilzeitbeschäftigten All-In-Vereinbarungen zulässig. Ich würde allerdings die Stunden erhöhen statt eine Pauschale mit Zuschlag zu bezahlen.

    Der Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag fällt nicht unter § 68 Abs. 2 EStG.

    LG
    Mathias

    #72121
    ckSabine
    Teilnehmer

    Lieber Mathias!

    Danke für die rasche Antwort.

    lg

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