Taggeld Baugwerbe

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    Beiträge
  • #63792
    Bettina
    Teilnehmer

    Hallo!

    Wir würden gerne von einer leasingfirma einen Mitarbeiter aus Deutschland übernehmen.
    Er würde am Wochenende meistens heimfahren, da er eine Familie in Deutschland hat.
    Eventuell würde er in einer unserer Mitarbeiterunterkünfte ziehen.

    Nun meine Frage bez. Taggeld:
    Laut Bau KV § 9 Abs. 5 besteht ein Anspruch auf Taggeld von 26,40 € bei einer Erbringung von Arbeitsleistungen auf Baustellen außerhalb des Wohnortes, bei denen eine auswärtige Übernachtung erforderlich ist.

    Gilt hier die Adresse in Österreich oder die in Deutschland?

    Danke im Voraus.

    Bettina

    #69491
    Klaus
    Teilnehmer

    hallo bettina,
    wenn kein hauptwohnsitz in österreich
    a) besteht ein hauptwohnsitz im ausland in einem grenzbezirk (grenzgängerregelung 30 km) – dann von dort

    b) kein hauptwohnsitz in einem grenzbezirk – dann mußt du den Erstaufnahmeort beim Arbeitgeber nehmen.

    lg
    klaus

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