SZ nach berechtigten vorzeitigen Austritt

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahren von edith.
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  • #63683
    edith
    Teilnehmer

    Liebes Team,

    ich hoffe, hier wird mir geholfen ….

    Bis zu welchem Tag werden Sonderzahlungen wie UZ und WR berechnet, wenn der Austritt am 10.9. war und die UEL am 23.12. geendet hat?

    Ich bin im Net leider nicht wirklich fündig geworden 🙁

    Herlichen Dank
    (Newbie) Edith

    #69194
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Edith!

    Das „normale“ Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird bis 10.9. berechnet.

    Danach kommt das aliquote UZ und WR zur Urlaubsersatzleistung und eventuell Kündigungsentschädigung. (bei Dir 23.12.)

    Im Regelfall bei 14 gleichen Gehältern, ist die Summe der Sonderzahlungen ein Sechstel der laufenden Bezüge.

    Da in Deinem Fall alle Zahlungen von September bis Dezember im September abgerechnet worden sind, hattest Du eine hohe Steuerlast im September. Deshalb eine Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) im Jänner 2009 machen. 🙂

    #69199
    edith
    Teilnehmer

    Danke Martin,

    d.h. die UZ und WR bis 10.9. normal und bis 23.12. aliquot – bedeutet bei einem Brottogehalt von 1.413,–?

    Ich hab nämlich bloß brutto/12 x 8 gerechnet, ist das jetzt komplett falsch? Ich bin aber leider absolut nicht LV-firm, möchte nur gerne „nachrechen“ und hab leider niemanden greifbar, der in diesem Bereich tätig ist

    Danke jedenfalls für die Hilfe

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