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  • #64573
    gerhardw
    Teilnehmer

    DN ist das ganze Jahr beschäftigt u. wechselte im Juli von Teil- auf Vollzeit. Lt. KV steht nix von einer Durchschnittsberechnung, aber auch nix vom Stichtagsprinzip, sondern nur dass der Verdienstbegriff (4 1/3 Wochenlöhne) heran zuziehen ist. Also ich würde jetzt die WR vom Novemberbezug rechnen.
    Oder liege ich falsch? Vielen Dank für eure prompten Antworten…
    Gerhard

    #71617
    Gerhartl
    Teilnehmer

    Ich würd zwar den November-Gehalt als Berechnungsbasis heranziehen, aber das Beschäftigungsausmaß vom Jahresdurchschnitt bemessen, da ansonsten eine Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter droht.

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