stundenweise aushilfen anmelden?

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  • #63571
    angie
    Teilnehmer

    hallo! ich rechne auch einen handelsbetrieb ab (ein weinhaus) und da sind 2 fixe angestellte und bei veranstaltungen gibt es hin und wieder stundenweise aushilfen!
    d.h. die helfen zb. an einem abend 3 stunden und im monat vielleicht 2x oder 3x oder auch gar nicht! je nach bedarf!

    bisher wurde das so gemacht, dass ein stundenlohn vereinbart wurde und die aushilfen eine rechnung an die firma stellen und das dann ausbezahlt wird!

    ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das so erlaubt ist? früher mal gab es ja die schillinggrenze von 10.000,–, das man im jahr neben einer beschäftigung, arbeitslosen + karenz dazuverdienen durfte, ohne dass man angemeldet wurde!

    gilt das noch so und wie ist die € grenze?

    bitte um hilfe! danke!

    #68959
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo angie!

    Es gibt diese Grenze noch:
    Es handelt sich dabei um den Veranlagungsfreibetrag (€ 730,– jährlich).

    Nur bin ich mir nicht sicher, ob diese Dienste von den Auftragnehmern tatsächlich eine selbständige Tätigkeit darstellen.
    Ich vermute eher sehr stark eine „fallweise Beschäftigung“ (ASVG-pflichtig) mit all den Problemen, wie z.B. (mindestens Aviso-)Anmeldung vor jedem Arbeitsantritt.
    Da wäre es geschickt, diese Sache mit einem Berater deines Vertrauens vorher durchzugehen!

    LG

    #68995
    angie
    Teilnehmer

    vielen dank, roland!

    ja, da muß ich mich noch beim steuerberater genau erkundigen!

    #68998
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo angie!

    Das ist gut so.
    Viel Erfolg!

    LG

    #69012
    angie
    Teilnehmer

    also der steuerberater ist sich selbst nicht ganz sicher, da bin ich gespannt, was noch herauskommt! 😉

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