Steuerfreiheit von Zulagen/Zuschlägen

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    Beiträge
  • #62662
    kkraft
    Teilnehmer

    Meine Frage: Nach Ausfallsprinzip sind Zulagen und Zuschläge auch im fortgezahlten Krankenentgelt im Durchschnitt mitzuzahlen. Nach 68(7) behalten sie ihre Steuerfreiheit. Was ist, wenn ich bereits im halben Anspruch bin? Dann werden auch die Zulagen und Zuschläge nur in halber Höhe fortgezahlt. Ist der errechnete Schnitt für die Steuerfreiheit dann zu halbieren? Hört sich logisch an, ich habe aber mal gelesen, daß auch im halben Anspruch die Steuerfreiheit zur Gänze besteht. Wer weiß Bescheid?! Danke!!!

    #66847
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Katharina!

    Jene Bezüge, die vorher steuerfrei waren, behalten ihre (volle) Steuerfreiheit im Falle des Krankenentgelts, egal ob das KE zu 100% oder nur mehr zu 50% ausbezahlt wird.

    Liebe Grüße

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