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- Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 4 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren, 6 Monaten von svnu aktualisiert.
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2. Juli 2006 um 10:39 Uhr #62729ligTeilnehmer
Ich bin seit fast 183 Tagen in D auf Montage. Muss ich nach Ablauf dieser Zeit die Steuer für den Zeitraum nachzahlen? Aufgrund verschiedender Infos bin ich diesbezüglich verunsichert – deshalb danke im Voraus für Eure Antworten.
2. Juli 2006 um 12:48 Uhr #67085MartinTeilnehmerSehe das auch so: Du wirst mit Deinen deutschen Bezugsbestandteilen in Deutschland steuerpflichtig. Sozialversicherungspflicht bleibt vorerst in Österreich. Mal schauen wann die neue EU Verordnung in Kraft tritt, welche besagt: …die SV Pflicht im überwiegenden Tätigkeitsstaat…
Schönen Sonntag
Martin2. Juli 2006 um 18:19 Uhr #67086ligTeilnehmerHallo Martin!
Vielen Dank für deine prompte Antwort.
Es geht mir aber um die Steuer für die abgelaufenen 183 Tage .
MUSS ich die steuern nachzahlen oder kann mich das Finanzamt nicht belangen wenn ich die 183 Tage überschreite?
Grüße Günther2. Juli 2006 um 22:27 Uhr #67088MartinTeilnehmerBitte konkretisiere:
Wieviele Tage in Ö gearbeitet:
Wieviele Tage in D gearbeitet:Grüsse
MartinP.S. Da ich mit gepacktem Koffer auf ein „Last Minute“ Angebot warte, weiß ich nicht ob ich Morgen noch in Österreich bin… 8)
3. Juli 2006 um 8:36 Uhr #67090ClaraTeilnehmerHallo,
aufgrund der Schilderungen nehme ich an (obwohl ich den Sachverhalt nicht genau kenne), dass die Montagetätigkeit unter die österreichische Steuerbefreiung (begünstigte Auslandstätigkeit gemäß §3 Abs.1 Ziff.10 EStG) fällt.
Fraglich ist daher, ob und wann Steuerpflicht gegenüber der deutschen Finanz entsteht.
Nach dem DBA Österreich-Deutschland entsteht bei Entsendungen nach Deutschland Steuerpflicht in Deutschland, sobald der Aufenthalt dort 183 Tage im Kalenderjahr überschreitet.
Es ist daher durchaus so, dass rückwirkend Steuerpflicht eintreten kann, wenn eben diese Frist im Kalenderjahr überschritten wird.
Diese Steuerpflicht aufzugreifen ist aber nicht Sache der österreichischen, sondern der deutschen Finanz.
Schöne Grüße,
Clara5. Juli 2006 um 14:34 Uhr #67119svnuMitgliednochmal zu betonen: Kalenderjahr;
sehe das auch so- eine rückwirkende Besteuerung ist sehr wahrscheinlich, aber eben von seiten der Dt. Behörde-wann soll diese Montage enden?
Ich hatte mal das umgekehrte Problem: ein DN WOLLTE in Ö besteuert werden, es war aber überhaupt nicht klar, ob er die 183-Tage-Regelung überschreiten würde; von Seiten der Finanz meinte man, ihnen wärs egal (!) ob wir grunds. hier abführen, die Dt. würden sowieso eine Bestätigung verlangen (hääää!?) Der DN war dann dankbarerweise insges. über 250 Tage in Österreich beschäftigt (ich habe hier die LV für ihn in der Betriebsstätte gemacht-da ich nicht mehr dort bin, weiss ich auch überhaupt nicht, ob er eigentlich je einen Nachweis über die in D abgeführten SV-Beiträge gebracht hat…. mir kanns eh wurscht sein, ich bin nicht die Finanzbehörde…
aber die AW war schon cool!(Quasi “ na soll er halt mal zahlen, dann schaun wir weiter….“) -
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