Sonntagsarbeit

Startseite Foren Laufender Bezug Sonntagsarbeit

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #64858
    gabyburket
    Teilnehmer

    Meine Kollegin die mich einschult, rechnet für einen gearbeiteten Sonntag den Grundlohn + Zulagen, + anteilige SZ durch einen ÜT von 164.
    Nach meinem Wissen, wird für den (ausnahmsweise gearbeiteten) Sonntag – an dem regulär nicht gearbeitet wird – nur der Zuschlag von 100% vom Grundgehalt inkl. Zulagen gerechnet. Stimmt das?

    Dank euch sehr.

    #71804
    gabriele
    Teilnehmer

    Hallo Gaby,
    wie die Überstunden gerechnet werden, kommt auf den jeweiligen Kollektivvertrag an. z.B. bei Zahnärzten werden ebenfalls die Sonderzahlungen mit eingerechnet und der Teiler ist 164. Zur Überstunden kommt dann noch der Zuschlag von 100 %. Also, Kollektivvertrag durchlesen!
    LG Gaby

    #71805
    gabyburket
    Teilnehmer

    Liebe Gabriele!
    Wenn es keinen KV gibt?

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.