Sonntagsarbeit

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  • Autor
    Beiträge
  • #63442
    gerhardw
    Teilnehmer

    Hallo…

    Ordinationshilfe macht ab u. zu am Sonntag Überstunden. Sind diese
    Überstundenzuschläge gem. §68,1 steuerfrei zu belassen?
    Vielen Dank…

    #68682
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo Gerhard,

    diese Überstundenzuschläge sind auf jeden Fall gemäß § 68(1) bis max. 360 Euro mtl. steuerfrei zu behandeln.

    Voraussetzung ist das entsprechende Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden!

    Du solltest noch darauf achten, dass der Grundlohn für die Überstunden ebenfalls mit ausbezahlt wird, sollte dieser in Zeitausgleich konsumiert werden verlieren die ausbezahlten Überstundenzuschläge ihre steuerbegünstigung.

    hoffe ich konnte dir weiterhelfen,

    lg sabine

    #68683
    gerhardw
    Teilnehmer

    vielen dank sabine, du hast mir sehr geholfen 😀

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