Sonderzahlung Provisionsausschüttung

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    Beiträge
  • #65370
    silvia81
    Mitglied

    Liebe Forumteilnehmer,
    bitte um Ihre Hilfe:

    Ein Teil unseres Außendienstes hat folgende Vereinbarung:

    Zusätzlich zum Fixum wird eine monatliche Provision (lt. Dienstvertrag teilweise a/c, teilweise Garantieprovision) – als laufender Bezug verrechnet.
    Jeweils Ende Februar (für die letzten 6 Monate: Aug-Dez Vorjahr u. Jän lfd Jahr) und im August (für Feb- Jul) habe ich bis dato Sonderzahlungen nach EStG § 67, Abs 1,2 ausgeschüttet.
    Diese Provisionsabrechnung erfolgt jedoch nicht als sogen. Zielerreichung (Prämie) sondern es wird ein %Satz des Deckungsbeitrages abgerechnet.

    Im Dienstvertrag ist ein Provisionsakonto vereinbart mit halbjährlicher Endabrechnung und Ausschüttung (Provisionen werden in die SZ
    13. + 14. nicht eingerechnet).

    Da unser Geschäftsjahr am 31.1. endet und eine Abrechnung erst Ende Februar möglich ist würde ich nach den neuesten ‚Erkenntnissen‘

    1. Die Februar Ausschüttung als nicht willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes nach § 67 Abs. 8 lit. c EStG (Fünftelregelung) vornehmen und
    2. Die August Ausschüttung aufrollen von Feb – Juli u. zum schon bezahlten Provisionsakonto als lfd. Bezug addieren

    Also kein J/6 Vorteil mehr, bzw. wie schaut denn dann die Dezember Rollung aus?

    Liebe Forumteilnehmer, wie sehen Sie das?

    LG
    Silvia

    #73103
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Silvia!

    Das leidige Problem Formel 7!

    Deine Provisionen schauen (aus heutiger Sicht) tatsächlich eher nach einem reinen laufenden Bezug aus.

    Nur handelt es sich mE bei der Februarzahlung nicht um eine „verspätete Auszahlung“, da ja der Anspruch erst im Februar entsteht – daher mE normaler lfd. Bezug im Februar zum Abrechnen und nicht als NZ.

    Kleiner Tipp am Rande:
    Meines Erachtens wäre eine Sechsteloptimierung insofern trotzdem möglich, wenn die Verträge dahingehend verändert werden, dass die Provisionen in UZ + WR eingerechnet werden.
    Diesfalls würde ich auf alle Fälle Kontakt mit dem Betriebsstätten-FA aufnehmen.

    LG

    #73119
    silvia81
    Mitglied

    Vielen Dank, lieber Roland, ich werde sicherheitshalber unser Finanzamt kontaktieren!

    #73120
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Silvia!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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