Liebe Forumteilnehmer,
bitte um Ihre Hilfe:
Ein Teil unseres Außendienstes hat folgende Vereinbarung:
Zusätzlich zum Fixum wird eine monatliche Provision (lt. Dienstvertrag teilweise a/c, teilweise Garantieprovision) – als laufender Bezug verrechnet.
Jeweils Ende Februar (für die letzten 6 Monate: Aug-Dez Vorjahr u. Jän lfd Jahr) und im August (für Feb- Jul) habe ich bis dato Sonderzahlungen nach EStG § 67, Abs 1,2 ausgeschüttet.
Diese Provisionsabrechnung erfolgt jedoch nicht als sogen. Zielerreichung (Prämie) sondern es wird ein %Satz des Deckungsbeitrages abgerechnet.
Im Dienstvertrag ist ein Provisionsakonto vereinbart mit halbjährlicher Endabrechnung und Ausschüttung (Provisionen werden in die SZ
13. + 14. nicht eingerechnet).
Da unser Geschäftsjahr am 31.1. endet und eine Abrechnung erst Ende Februar möglich ist würde ich nach den neuesten ‚Erkenntnissen‘
1. Die Februar Ausschüttung als nicht willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes nach § 67 Abs. 8 lit. c EStG (Fünftelregelung) vornehmen und
2. Die August Ausschüttung aufrollen von Feb – Juli u. zum schon bezahlten Provisionsakonto als lfd. Bezug addieren
Also kein J/6 Vorteil mehr, bzw. wie schaut denn dann die Dezember Rollung aus?
Liebe Forumteilnehmer, wie sehen Sie das?
LG
Silvia