Sonderzahlung KV Handelsangestellte

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    Beiträge
  • #63289
    rawuzl
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forummitglied

    Gehören die rechelmäßig gemachten Überstunden Duchschnitt der letzten13 Wochen in die Sonderzahlungen bei KV Handelsangestellte, ich würde meinen ja, da auch die Überstundenpauschale hineingehören.

    Danke
    lg.

    #68320
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Rawuzl!

    Überstunden gehören definitiv NICHT in die Sonderzahlungen einbezogen, auch wenn es sich dabei um eine Überstundenpauschale handelt.

    Siehe Fußnote 2 im Original-KV auf Seite 39 (Kopie davon gleich folgend)!

    Überstundenpauschale, laufende Überstunden,
    Prämien, Provisionen, Zulagen und Zuschläge zählen
    im Regelfall nicht zum Gehalt; Mehrstunden von
    Teilzeitbeschäftigten sind bei der Berechnung der
    Sonderzahlungen jedoch zu berücksichtigen.

    Liebe Grüße und schönes Wochenende!

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