Sonderzahlung Gastgewerbe

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    Beiträge
  • #64339
    tomtom
    Mitglied

    Hallo,

    brauche dringend eure Hilfe. Folgender Sachverhalt:

    KV-Lohn = 1291 Euro

    Dn erhält 1291 KV plus 4 Euro Überzahlung und 40 Überstunden monatlich abgerechnet.

    Somit erhält eine Sonderzahlung in Höhe von den 1295 Euro.

    Stimmt das so, oder gebt ihr ihm KV plus 15% wenn er über KV verdient?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

    tomtom

    #70609
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo!

    Das mit 1295 stimmt so. Weil die Sonderzahlung KV+15% ja mit dem tatsächlich Verdienten für die Normalarbeitszeit begrenzt ist.

    Liebe Grüße,
    Andrea

    #70610
    tomtom
    Mitglied

    Hallo Andrea,

    danke für deine Antwort, aber bei den Angestellten rechnet man immer 115%, bis maximal den zweifachen Gehalt. (KV- 1389,– Ist Lohn 1500, SZ dann 1597 Euro). Ist das so korrekt?

    Noch eine Frage: Die Probezeit beträgt bei Arbeitern automatisch 14 Tage, aber bei den Angestellten muss ich ein Monat vereinbaren?

    Danke tomtom

    #70611
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo tomtom!

    Ja, das mit der Probezeit sehe ich auch genau so.

    Jedoch bei der SZ Angestellte sind es schon 1500 SZ, wenn du im KV Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe nachsiehst unter Punkt 9 Jahresremuneration: a) alle Angestellten haben grundsätzlich Anspruch auf eine Jahresremuneration. Diese beträgt 230% des im Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden kollektivvertraglichen Mindestmonatsgehaltes, jedoch maximal das 2-fache des tatsächlichen Gehaltes für die Normalarbeitszeit.

    Liebe Grüße,
    Andrea

    #71110
    olwo
    Teilnehmer

    Hey! Ich habe eine wirklich dringende Frage und hoffe, dass ihr mir rasch helfen könnt!

    A war als Kellnerin in einem Restaurant von 10.6.2008 bis 10.6.2009 beschäftigt. AUf das Arbeitsverhältnis war der KV für Arbeiter im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe in der Steiermark anzuwenden. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. Vereinbart war ein Stundenlohn von 6 Euro netto.

    Nun meine Frage:
    Kann – wie vom Arbeitgeber behauptet – vereinbart sein, dass bei einem Stundenlohn von 6 Euro netto schon Sonderzahlungen inkludiert, also mitabgegolten sind??!

    Danke!

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