SONDERZAHLUNG Eintritt während des Jahres

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  • #64797
    sk1106
    Mitglied

    Hallo liebe Leute,

    bin neu hier, hoffe ihr könnt mir helfen.
    Mache zum ersten mal alleine die SZ-Berechnung.

    Bei einem Arbeiter ist der Fall das er am 01.03.2010 in die Firma eingetreten ist, mit dem Junigehalt soll ich die SZ nun mitberechnen.

    Meine Berechnung würde lauten:

    Brutto 1000,–/365 Tage = 2,74 * 122 Tage (01.03-30.06)

    Ist diese Berechnung falsch?

    Meine Vorgängerin hat zwar beim ähnlichen Fall das gleiche gemacht allerding das Ergebnis dann mal 2 multipliziert. Warum das? Sollte das die WR sein? wenn ja warum bekam er dann im Dezember das volle WR Geld?

    Bitte um Hilfe, Danke

    L.g.

    #71713
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo,

    es gibt die Variante, bei Mitarbeitern, die im 1. Halbjahr eines Jahres neu eingetreten sind, im Juni eine aliquote Sonderzahlung (UZ und WR) für das 1. Halbjahr abzurechnen (also wie bei einem Austritt zum 30.6.). Bei Einritt am 1.3. ergibt sich folgende Berechnung: 1.000 x 4/6 = 666,67 EUR (wenn nach Kalendertagen gerechnet wird: 1.000 x 122/181 oder 1.000 x 122/365 x 2; es kommt annähernd dasselbe Ergebnis heraus). Im November wird dann die Sonderzahlung als UZ/WR für das 2. Halbjahr mit 1.000 EUR abgerechnet.

    KV-gerecht ist das allerdings nicht. So kann man eigentlich nur rechnen, wenn der Mitarbeiter unbedingt im Juni eine Sonderzahlung bekommen soll, obwohl lt. KV noch gar kein Anspruch besteht. Sollte am 30.6. laut KV bereits ein Anspruch auf den aliquoten Urlaubszuschuß für das ganze Jahr bestehen, muß man den UZ natürlich auch entsprechend abrechnen. Wäre der Mitarbeiter z.B. ein Handelsangestellter, hätte er spätestens im Juli Anspruch auf 833,33 EUR Urlaubszuschuß (1.000 x 10/12) und im November Anspruch auf 833,33 EUR WR.

    LG
    Mathias

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