Selbstmord – Arbeitsrechtlich

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    Beiträge
  • #63847
    Jenny
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen!

    Traurig aber wahr: Ein Dienstnehmer hat Selbstmord begangen.
    Arbeiter, keine unterhaltspflichtigen Angehörigen, Abfertigung alt.

    Wie seht Ihr die arbeitsrechtlichen Austrittsansprüche?
    Urlaub, Abfertigung, Sonderzahlungen

    Danke
    Jenny

    #69521
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Jenny!

    Keine Abfertigung (alt).
    Der Rest fällt in die Verlassenschaft – bitte mit Notar Kontakt aufnehmen.

    LG

    #69524
    Martin
    Teilnehmer

    Schönen Sonntag!

    Ich sehe es eher wie einen „unberechtigten vorzeitigen Austritt“ da der Tod des Dienstnehmers „willkürlich“ passierte.
    Dies ist aber genau zu prüfen. Totenschein des Arztes, oder ?ähnliches.
    D.h. wie Roland beschrieben: keine Abfertigung „alt“
    Kürzungsmöglichkeit bei Sonderzahlungen wenn der KV dies erlaubt,
    Urlaubsersatzleistung entfällt für das laufende Jahr entfällt bei unber. vorz. AUstritt (§10 /2 UrlG).
    UEL ist SV-frei.

    Die Restzahlung nur an Notar, bzw. Verlassenschaftsgericht machen. (Siehe Kapitel 32.1.7 aus PV in der Praxis)
    Tipp an den Rechtsnachfolger: Bei der Jahresveranlagung gibt es für´s Sterbejahr (und falls davor nicht gemacht) noch Geld vom Finanzamt.

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