Schwerarbeitsverordnung

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  • #64144
    Barbara
    Teilnehmer

    Liebe Mitglieder,

    Ich hätte eine Anfrage bzgl. Meldung bei Vorliegen von Schwerarbeit.
    Wir haben eine Anfrage der Pensionsversicherungsanstalt bekommen und sollen für den DN bis rückwirkend 1993 melden ob Schwerarbeit (er hatte Schichtdienst) vorliegt. Wir haben aber nur die Möglichkeit dies ab 1998 zu melden, es war Umstieg auf SAP und vorher hatten wir nur schriftliche Aufzeichnungen welche schon entsorgt wurden.
    Kann mir jemand einen Tip geben, wie dies in anderen Firmen gemeldet wird und ob es hier einen Stichtag gibt, wie weit zurück man wirklich die Daten melden muss

    Vielen Dank für eure Unterstützung.
    Barbara

    #71605
    Gerhartl
    Teilnehmer

    Gemäß § 5 der Schwerarbeitsverordnung (BGBl II 2996/104) haben die Meldungen ab 1.1.2007 zu erfolgen.

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