Schwangerschaft einer Gfg – DN

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  • #65781
    David1982
    Teilnehmer

    Hallo liebe Kollegen,

    ich hab eine Frage zum Thema Geringfügige Schwangere:
    Laut § 8 Abs 4 AngG heißt es:
    (4) Weibliche Angestellte behalten den Anspruch auf das Entgelt während sechs Wochen nach ihrer Niederkunft; während dieser Zeit dürfen sie zur Arbeit nicht zugelassen werden. Erkranken sie, so gelten vom Zeitpunkte der Niederkunft die Bestimmungen des Abs. 1.

    Das Beschäftigungsverbot beginnt ja 8 Wochen vor der errechneten Geburt und 8 Wochen danach.

    Meine Frage: Muss der Dienstgeber jetzt 14 Wochen (8 Wochen vor der Geburt) und 6 Wochen nach der Geburt das Gehalt weiter zahlen? –> weil es heißt „behalten den Anspruch auf das Entgelt während sechs Wochen nach ihrer Niederkunft“

    Wäre super, wenn mir jemand helfen kann!

    Lg
    David

    #73864
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo David,

    nur die 6 Wochen vom Tag nach der Geburt müssen bezahlt werden (incl. SZ).

    LG

    #73868
    David1982
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    vielen Dank!

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