Hallo liebe LohnverrechnerInnen!
Ich habe einen komplizierten Fall:
ein Dienstgeber beschäftigt einen Betriebsrat (Kündigungsgeschütz, etc…) dieser hat recht viele Schulden, unter anderem beim Dienstgeber selbst (ist eine Bank). Um den Dienstnehmer/Betriebsrat zu einer Einvernehmlichen Lösung zu bewegen, würde der Dienstgeber alle Schulden übernehmen bzw. die eigenen Wertberichtigen. Eine Auszahlung des Betrags an den Dienstnehmer ist nicht gewünscht, da der DN das Geld sonst „verprasst“.
Kann mir jemand zu diesem Fall eine Rechtsgrundlage nennen?
Wie die steuerliche Behandlung bei einer Schuldenübernahme durch den Dienstgeber bei Beendigung ist !?!?
Vielen Dank für die Hilfe!!!!