Sachbezug PWK / Garage

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  • #65701
    twok
    Mitglied

    Guten Tag,

    ich trete am 1.1.14 einen neuen DV ein und hätte einige Fragen zu „Sachbezug“ auf die ich bisher keine einleuchtende Antworten finden konnte,
    ich hoffe Ihr könnt mir dabei weiter helfen. Durch mein neues DV wird mir optional mein Dienstwagen auch zur Privatnutzung angeboten.

    Die Dienstwagen haben ein durchschnittlichen Wert von 25.000 €
    Da ich vor habe, weniger als 500 km pro Monat im Jahresdurchschnitt Privat zu fahren. Müsste der Sachbezug bei 0.75% des Dienstwagen Einkaufswertes liegen, also ~195 €. Richtig?

    Mein Dienstgeber ist in Wien 1090, mein Hauptwohnsitz in Wien 20, Dienstfahrten würde ich jedoch immer von Wien 20 aus starten, durch die verkehrstechnisch bessere Lage.
    Daher würde ich gerne meinen DG dazu bringen zusätzlich die Garage für mich zu Übernehmen (135 € pro Monat) würden diese entsprechend im selben Verhältnis hinzugefügt werden, oder welcher Prozentsatz ist hierbei anzuwenden?
    Eine Garage in Firmen-nähe würde ~150 € pro Monat kosten. Wie wäre hierbei die Handhabung, bzw. die „Beste“-form der Abwicklung für beide Seiten (vor allem natürlich mich.) 🙂

    Ob der DG einen Kostenbeitrag bzw. KM-Beitrag von mir erwartet ist noch offen. Dieser würde jedoch, soweit mein wissen, den Sachbezug reduzieren. Richtig?

    Ich hoffe auf euer Feedback.

    Danke & Liebe Grüße aus Wien,
    Matthias

    #73729
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Matthias!

    Zur Frage des PKW-Sachbezugs: Deine Ausführungen sind korrekt.
    Der exakte Wert des (halben) SB bei 25.000,– Anschaffungskosten liegt bei 187,50 Euro.

    Betreffend Garage: Ich vermute, dass ihr bei der Firma überall Parkraumbewirtschaftung habt.
    Wenn es so ist, dann macht der SB für die Garage 14,53 aus, egal wie hoch die Kosten für die Garage sind.
    Eventuelle Kostenersätze deinerseits reduzieren den SB.

    Wenn dir aber der DG die Garage in der Nähe deiner Wohnung bezahlt, ist der volle Wert als SB anzusetzen, also die 135,– Euro.

    Und richtig: Jedweder Kostenersatz reduziert die Sachbezüge.

    LG

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