Sachbezug PKW, Zulassung auf Dienstnehmr

Startseite Foren Sachbezug Sachbezug PKW, Zulassung auf Dienstnehmr

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • #62645
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Forumteilnehmer!

    Der Dienstgeber ist in den Niederlanden, der Dienstnehmer wohnt und arbeitet als Vertreter in Österreich.
    Jetzt soll der Dienstnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung bekommen.

    Da der Dienstgeber im Ausland ist, kann er den Wagen, mangels Niederlassung in Österreich nicht anmelden.
    Wenn der Wagen auf den Dienstnehmer läuft, wären alle (Leasing etc.) Zahlungen des DG pflichtige Vorteile aus dem Dienstverhältnis. Diesen Einkünften könnte der Dienstnehmer bei der Veranlagung KM-Geld als Werbungskosten gegenrechnen. (Die Lohnnebenkosten ersetzt natürlich niemand…)

    Zu diesem Thema habe ich vor Jahren folgendes Gerücht gehört (aber nirgendwo eine Bestätigung gefunden):

    Wenn das Kfz auf den Dienstnehmer zugelassen wird, aber der „Halter der Rechte“ auf das Kfz der Dienstgeber ist, kann man normal mit Sachbezug rechnen.
    „Halter der Rechte“ bedeutet: Das KFZ ist auf den DN zugelassen, die Leasingrate und alle anderen Kosten werden vom Dienstgeber bezahlt.
    ❗ UND es muß aus einem Vertrag (Mustertext habe ich keinen) hervorgehen,
    dass der Dienstnehmer den Wagen nicht ohne Auftrag des Dienstgeber verkaufen kann, der Dienstgeber über den Wagen jederzeit verfügen kann. Bei Dienstverhältnisende oder bei Leasingende sind Guthaben oder Nachzahlung aus dem Vertrag dem Dienstgeber anzulasten.
    Somit wird der Wagen nur „treuhänderisch“ auf den Dienstnehmer zugelassen.

    Hat jemand damit Erfahrung, oder kann ein Statement dazu abgeben??

    #66817
    Rafael
    Teilnehmer

    Hallo Martin,
    so eine ähnliche Frage hatte ich vor einigen Jahren auch schon mal. Damals bin ich auch in etwa auf die von dir zitierte Lösung hingewiesen worden, nämlich dass man das Kfz quasi treuhändig auf den Arbeitnehmer schreibt und das Kfz auf den Arbeitnehmer zugelassen wird, dass aber der wirtschaftliche Eigentümer der Arbeitgeber bleibt.

    Ich habe damals – soweit ich mich erinnere – sogar irgendeinen Mustertext für die Überlassung verwendet, in dem die Rechte des Arbeitgebers eindeutig klargestellt wurden. Leider finde diesen Mustervertrag nun nicht mehr. Sollte er aber doch noch auftauchen, werde ich über das Forum BEscheid geben.
    Schönen Abend,
    Rafael

    #66821
    Martin
    Teilnehmer

    Lieber Rafael!

    Danke! Da bin ich nicht allein mit dem Problem.
    Der ÖAMTC und die Zulassungsstelle der Bundespolizei haben keine Info zu dem Thema.

    Zumindest ist es nicht nur ein Gerücht…

    Danke
    Martin

    #66880
    Lisa
    Teilnehmer

    Hallo Martin, hallo Rafael,

    zu eurer Diskussion möchte ich einen kurzen Fall schildern, den ich erlebt habe.
    Vor einiger Zeit hatte ich die Anfrage einer deutschen Firma (ohne Betriebsstätte in Ö), die in Ö einen Österreicher mit Wohnsitz in Ö als Vertriebsmitarbeiter einstellte. Dieser hat einen Firmenwagen erhalten und die Frage war, wo und wie dieser zugelassen wird. Damals habe ich einige Stunden mit Telefonaten bei Finanz, Bundespolizeibehörde, Magistrat, Versicherungsanstalten verbracht. Keiner hat sich wirklich ausgekannt, ich wurde ständig hin- und herverwiesen. 🙁 Es hieß, das Fahrzeug in Ö auf die deutsche Firma zuzulassen, geht mangels österreichischer Betriebsstätte nicht. Das Fahrzeug in D zulassen und dauerhaft in Ö verwenden, geht auch nicht. Was also tun???????

    Von einer Versicherungsmitarbeiterin (bei Zürich Kosmos) erhielt ich dann den „Tipp“, dass man das Fahrzeug halt in D anmelden und in Ö möglichst nicht immer auf demselben Platz abstellen sollte, damit es allfälligen Kontrollorganen (Polizei,…) nicht so auffällt, dass das mit deutschem Kennzeichen versehene FAhrzeug dauerhaft in Ö verwendet wird… 😡

    Ich habe es als unglaublich empfunden, dass man trotz ehrlichen Bemühens, sich korrekt an Gesetze und Vorschriften zu halten, dann bloß solche lauwarmen Tipps bekommt.

    Die von euch geschilderte Variante erscheint mir demgegenüber ein wenig handfester zu sein. Schade, dass es damals das Forum noch nicht gab… 🙂

    Schöne Grüße,
    Lisa

    #66888
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Lisa!

    Danke für Deine Meldung. Ich hab´ die Anfrage auch an deutsche Kollegen gestellt, wie sie im umgekehrten Fall arbeiten.
    Die Antwort: 🙄 🙄 ❓

    Sobald ich Neuigkeiten hab, gibt´s ein Posting. 😉
    Schönes langes Wochenende!
    Martin

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.