Sachbezug PKW

Startseite Foren Sachbezug Sachbezug PKW

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #63482
    pul
    Teilnehmer

    Hallo!

    Habe folgende Fragestellung: (KV: Angestellte des Gewerbes)

    Habe einen DN der eine Sachbezug für den PKW erhält!
    Jetzt habe ich die Diäten vom Oktober erhalten, soweit alles klar!

    Nur hat man mir auch noch folgendes aufgelistet was über die LV laufen soll, wie soll ich diese Punkte behandeln?

    Speisen, Telefonkabel für Auto, Süßigkeiten = sind ja in den Diäten enthalten und nicht extra zu vergüten oder?

    Nächtigung: = tatsächlichen Kosten, Hier hat man mir einen Betrag von 182,00 EURO für das Monat bekannt gegeben

    Muss ich die Nächtigungsgelder frei rechnen?

    Parkgebühr und Tanken in Höhe von 505,21! Werden diese noch extra ausbezahlt wenn er für den Firmen PKW schon einen Sachbezug erhält!

    Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe

    LG pul

    #68750
    rawuzl
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forummitglied,
    habe für dich einige Beispiele gesucht, um dir deine Antwort leichter zu machen.
    Ein Angestellter darf den Firmenwagen (tatsächliche Anschaffungskosten € 35.000,–) privat nutzen. Ihm wird für diesen ein abgabepflichtiger Sachbezug in Höhe von € 525,– angesetzt.

    Laut Nutzungsvereinbarung darf der Angestellte alle für den Firmenwagen anfallenden Tankrechnungen vorlegen und erhält die Rechnungsbeträge vom Arbeitgeber ersetzt.

    Da der Angestellte beruflich wie auch privat häufig in Wien unterwegs ist, erhält er von der Firma Kurzparkscheine zur Verfügung gestellt, die er auch für private Aufenthalte verwenden darf.

    Lösung:

    Die vom Arbeitgeber bezahlten Tankrechnungen und Parkscheine sind nicht zusätzlich als abgabepflichtiger Vorteil anzusetzen.Aufwendungen für Treibstoff und Parkgebühren sind mit dem Sachbezugswert bereits abgegolten.

    Beispiel 2

    Ein Angestellter darf den Firmenwagen (tatsächliche Anschaffungskosten € 48.000,–) privat nutzen. Ihm wird für diesen ein abgabepflichtiger Sachbezug in Höhe von € 600,– angesetzt.

    Die Kosten für die Autobahnvignette werden vom Arbeitgeber getragen. Es ist außerdem vereinbart, dass der Angestellte auch bei Privatfahrten mit dem Firmenwagen anfallende Mautgebühren mit der Firmenkreditkarte bezahlen darf.

    Auf der Fahrt in den Skiurlaub und zurück bezahlt der Angestellte Mautgebühren in Höhe von € 19,– mit der Firmenkreditkarte.

    Lösung:

    Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für die Autobahnvignette und für die Maut sind nicht zusätzlich als abgabepflichtiger Vorteil anzusetzen, da sie bereits mit dem Sachbezugswert abgegolten sind.

    Praktischer Hinweis!Dass mit der Nutzung des arbeitgebereigenen Kfz üblicherweise verbundene Aufwendungen vom abgabepflichtigen Sachbezugswert abgedeckt sind, bedeutet nicht automatisch einen arbeitsrechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz all dieser Aufwendungen.

    Die nähere Festlegung,welche Kosten vom Arbeitgeber und welche Kosten vom Arbeitnehmer selbst zu tragen sind, obliegt der Vereinbarung.

    Es ist daher unbedingt zu empfehlen, diese Frage ausdrücklich im Dienstvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung bezüglich Nutzung des Firmen-Kfz zu regeln.

    Auf http://www.pv-info.at finden Sie im Bereich „Arbeitsbehelfe“ einen Mustertext für eine Nutzungsvereinbarung im Fall der Überlassung eines Firmenfahrzeugs
    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.