Einem Mitarbeiter, der im Außendienst tätig ist, steht eine Dienstwagen zur Verfügung, für den er einen Sachbezug verrechnet bekommt. Nunmehr ist er im Krankenstand und hat Anspruch auf 50 % Teilentgelt.
Meine Frage: Wird der Sachbezug – rein theoretisch kann der AN das Auto auch im Krankenstand benutzen –
in der Gehaltsabrechnung weiterhin mit dem vollen Satz angesetzt oder ebenfalls nur mit 50 % (und die Krankenkasse übernimmt 50 %)
Und in weiterer Folge : Was passiert, wenn er nur mehr 100 % Krankengeld erhält? Ist dann in der Gehaltsabrechnung der Sachbezug weiterhin anzusetzen (ohne einen Geldbezug)?
Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.