Resturlaub bei Pension

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahren von karine.
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  • #65137
    karine
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich hätte eine Frage und bräuchte eure Hilfe.

    Ich habe eine DN, die geht mit 1.9.2011 in Pension. Normalerweise wird ja auch bei der Pensionierung der Urlaub des laufenden Jahres aliquotiert oder? Ich hätte es zumindest so gemacht. (Urlaubsjahr ist Kalenderjahr)

    Jetzt hat sie zu mir gesagt, dass sie gehört hat, dass wenn der Eintrittstermin (1.8.1976) vor dem Austrittstermin 31.8.2011 liegt, sie den Urlaubsanspruch des ganzen Jahres hat. (auch wenn sie am 31.8.2011 austritt).

    Kann das möglich sein? Ich habe noch nie davon gehört, bin jetzt aber etwas verunsichert.

    Danke für eure Hilfe.

    #72608
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Karine!

    Grundsätzlich stimmt das (Anspruch auf Naturalurlaub ist gegeben), beim Austritt gebührt dennoch nur der aliquote Teil (in deinem Fall von 1.1 – 31.8.).
    Ist faktisch ein leichter Widerspruch im UrlG.
    D.h. wenn kein Urlaub vereinbart werden kann (sachliche Gründe und nicht des Sparens willen!) kann sich das der DG zu seinem Vorteil regeln.
    Das Eintrittsdatum spielt hier keine Rolle.

    LG

    #72612
    karine
    Teilnehmer

    Hallo Roland,
    vielen Dank für deine Antwort. Jetzt bin ich beruhigt 🙂
    LG

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