Promotion-Tätigkeit

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  • #65220
    D_Doris
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen,
    ich habe folgendes Problem:
    Ein Handelsunternehmen beschäftigt eigens für Promotion und Werbetätigkeiten bei Sportveranstaltungen einen Mitarbeiter der, da die meisten Sportveranstaltungen an Wochenenden und/oder Feiertagen stattfinden, fast ausschliesslich an überstundenzuschlagsintensiven Tagen arbeitet. Das hat zur Folge, dass er oftmals nur 3 Tage pro Woche arbeitet um das Zeitguthaben aufzubrauchen bzw. die Ersatzruhezeiten einzuhalten.
    Grundsätzlich gilt für den Betrieb der Handels-KV, es wäre jedoch möglich, den Bereich Handel und Promotion organisatorisch und auch buchhalterisch zu trennen, was – meiner Ansicht nach – die Anwendbarkeit eines weiteren Kollektivvertrages (nämlich den KV für Werbung und Marktkommunikation) möglich macht. Auch in diesem KV steht dem DN an Sonn- und Feiertagen sowie in der Zeit von 20 bis 6 Uhr ein 100% Ü-Zuschlag zu. Weiters darf der DN auch nur „in den gesetzlich vorgesehenen Fällen“ an Sonn- und Feiertagen arbeiten – das ist in diesem Fall natürlich ein Problem. Das Unternehmen ist Seitens des Lieveranten vertraglich an die Präsenz bei Sportveranstaltungen gebunden.
    Ich habe mich in diversen Werbe/Promotion-Agenturen umgehört und erfahren, dass diese im Schnitt zw. 9 und 10 EUR pro Stunde an die Promoter bezahlen. Diese sind zwar nicht durchgehend beschäftigt, aber bei 100%igem Zuschlag wäre der Stundenlohn weit unter der KV-Mindestentlohnung. Von Zeit zu Zeit haben wir auch fallweise Beschäftigte, die ebenfalls Promotiontätigkeiten verrichten.
    Hat jemand Erfahrungen mit Promotern bzw. eine Idee zur Lösung des Problems mit dem Angestellten?
    Bei der Wirtschaftskammer habe ich ebenfalls schon nachgefragt und erfahren, dass es keinen eigenen KV für „Promoter“ gibt und der KV für Werbung und Marktkommunikation anwendbar ist.

    Danke im Voraus für eure Ideen!
    Doris

    #72827
    D_Doris
    Teilnehmer

    Liebe Forumsteilnehmer….
    …hat wirklich niemand eine Idee? 😥
    Liebe Grüße
    Doris

    #72848
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Doris!

    Nein, tut mir leid, nicht wirklich.
    Ein freier Dienstvertrag kommt ja wahrscheinlich für diese Tätigkeit auch nicht in Frage, oder?

    LG

    #72912
    D_Doris
    Teilnehmer

    Hallo Roland,
    danke. Der DN hat jetzt gekündigt. Schauen wir mal was beim Nächsten passiert!
    Liebe Grüße
    Doris

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