Probezeit Lehrling

Startseite Foren Personen mit besonderer Behandlung Probezeit Lehrling

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #62570
    Cornelia
    Teilnehmer

    Guten Abend!

    Die Probezeit bei einem Lehrling beträgt drei Monate. Wenn Zeiten eines Blockunterrichts in diese Zeit fallen, beträgt die Lehrzeit nur sechs Wochen. In einem Beispiel habe ich gelesen, dass dies aber nur der Fall ist, wenn die Berufsschule innerhalb der ersten sechs Wochen des Lehrverhältnisses beginnt. Beginnt die Berufsschulzeit nach den sechs Wochen, so bleiben die drei Monate Probezeit aufrecht.

    Abgesehen von dem Fallbeispiel habe ich jedoch keine Regelung dazu gefunden. Im BAG steht ebenfalls nur die Verkürzung auf sechs Wochen. Ich möchte gerne wissen, wo dies geregelt ist!

    LG Cornelia

    #66647
    Poldi
    Teilnehmer

    Liebe Cornelia,

    die Regelung bezüglich der 6 Wochen ist nicht als Verkürzung, sondern als VERLÄNGERUNG der 3-monatigen Probezeit zu verstehen:
    Die Probezeit dauert bei Lehrlingen mindestens 3 Monate. Falls sich der Lehrling während der 3 Monate in blockmäßiger Berufsschule befindet, verlängert sich die Probezeit über die 3 Monate hinaus, bis der Lehrling zumindest 6 Wochen im Betrieb anwesend war (vgl § 15 Abs 1 Berufsausbildungsgesetz).

    Daraus folgt natürlich, dass immer dann, wenn die Berufsschulzeit erst nach 6 Wochen beginnt (und somit der Lehrling ohnehin schon die 6 Wochen im Betrieb absolviert hat), bloß die 3 Monate Probezeit zur Anwendung kommen.

    Schöne Grüße,
    Poldi

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.