Praktikanten

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  • #63726
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,
    in unserem Betrieb gibt es eine Massageinstitut. Wir möchten gerne Masseuren die noch in der Ausbildung stehen aber ein Pflichtpraktikum machen müssen die Möglichkeit geben dieses Praktikum in unserem Institut durchzuführen. Diese Praktikanten sind während der Ausbildung beim AMS gemeldet und bekommen vom AMS auch weiterhin eine Entschädigung. Jetzt ist es aber so, dass unser Betrieb die Praktikanten auch an Kunden praktizieren lassen wollen. Dies natürlich nur mit dem Einverständnis der Kunden und natürlich zu einem sehr viel günstigeren Preis. Einen Anteil dieser Einnahmen möchte unser Betrieb auch an die Praktikanten als Entschädigung bzw. Anreiz weiter geben. Es ist natürlich so, dass diese Praktikanten nicht über die Geringfügigkeitsgrenze verdienen dürfen denn dann würden sie den Anspruch gegenüber dem AMS verlieren. Wie soll ich das Abrechnungstechnisch machen. Soll ich die Praktikanten für diese Zeit geringf. anmelden? Gibt es einen bestimmten Stundenlohn den ich diesen Praktikanten bezahlen muss oder kann ich mir das mit diesen ausmachen. Im Grunde ist es ja kein wirkliches Dienstverhältnis. Kann ich auch nur ein Taschengeld bezahlen und wenn ja, wie und wo muss ich das melden bzw. abrechnen?

    Ich bitte euch um Hilfe da ich in dem Fall nicht wirklich weiter weiß.

    Bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten.

    lg Daniela

    #69420
    Jenny
    Teilnehmer

    Ist ein Werkvertrag möglich?
    Wenn die Personen mit eigenen Arbeitsmitteln (Massageöl) die Kunden besuchen und dann eine Honorarnote legen?

    LG
    Jenny

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